Lesehilfe und Freigabe-Checkliste

STATUS: Arbeitsfassung vom 16.10.2026. Nicht veröffentlichen, bevor die markierten Punkte geklärt und die Rechtsprüfung abgeschlossen sind.

ARCHITEKTUR: happyfittery (Martin Adam) betreibt myhappy (Plattform). happytix ist ein Modul. Registrierter Nutzer und Vertragspartner des Veranstaltungsauftrags können verschieden sein.

VERTRAGSHIERARCHIE: (1) myhappy-Nutzungsbedingungen für das persönliche Konto, (2) happytix-Modulbedingungen für den Veranstalter, (3) Veranstaltungsvereinbarung für ein konkretes Event. Zusätzlich: versionierte Preisliste, Datenschutzhinweise, ggf. AV-Vertrag, Verbraucherinformationen.

FESTGELEGT: Privatpersonen dürfen Veranstalter sein. Ein Nutzer kann für mehrere Veranstalter handeln. Wer bereits zur Vertretung berechtigt ist, kann Aufträge abschließen; die Funktion zur elektronischen Einholung einer Einzelvollmacht bleibt deaktiviert. Preise stehen nicht in den AGB; Gebührenarten und Berechnungsmethodik stehen in den Modulbedingungen. Jede vereinbarte Preisliste und Berechnungsregel wird als unveränderlicher Vertragsstand gespeichert.

UNBEDINGT VOR FREIGABE ENTSCHEIDEN: [OFFEN] vollständige schwedische Unternehmensangaben und Organisationsnummer; [OFFEN] konkrete Preisliste inkl. Umsatzsteuerbehandlung; [OFFEN] Auszahlungsrhythmus; [OFFEN] Behandlung von Gebühren bei Rückerstattung, Storno, Absage; [OFFEN] welche Zahlungsdienstleister welche Rollen haben und ob die Entgegennahme/Weiterleitung von Kundengeldern zulässig ist; [OFFEN] Anbieter und Zwecke von Hosting, Mail, Analytik, Zahlungsdiensten, Backups; [OFFEN] Datenkategorien, Speicherfristen und Löschkonzept; [OFFEN] tatsächliche Rollen von Veranstalter und Plattform für Teilnehmerdaten; [OFFEN] zuständige Datenschutzaufsicht; [OFFEN] genaue Widerrufsabwicklung und digitale Widerrufsfunktion; [OFFEN] Abnahme- und Freigabeprozess.

JURISTISCHE PRÜFUNG: Schwedisches Vertrags- und Verbraucherrecht einschließlich Fernabsatz/digitaler Dienstleistungen, EU-Verbraucherschutz bei grenzüberschreitendem Angebot, Steuer-/Rechnungsrecht, DSGVO, Zahlungsdiensterecht, Ticketkäufer-Vertragsbeziehung, Klauselkontrolle, Rechtswahl und Gerichtsstand. Auch Widerrufsvorgaben für elektronische Verträge prüfen.

TECHNISCHE FREIGABEKRITERIEN: Versionen der Nutzungs- und Modulbedingungen, Preislisten und Widerrufsbelehrung unveränderlich speichern; Event, Veranstalter-ID, handelnde Nutzer-ID, Rolle/Vertretungserklärung, UTC-Zeitstempel, Vertragssprache, Leistungs-/Preissnapshot, Bestätigung und Annahme protokollieren; ausdrückliche Zustimmung nicht vorausgewählt; Vertragstexte vor Abschluss herunterladbar; Verbraucherinformationen und ggf. Bestellbutton korrekt; Veröffentlichung bei fehlender Berechtigung verhindern; späteren Widerruf und Stornierungen dokumentieren.

WICHTIG: [OFFEN]-Stellen sind keine freigegebenen Behauptungen über reale Datenflüsse, Preise oder Rechtspflichten. Die Datenschutzerklärung ist erst nach einem tatsächlichen Dateninventar veröffentlichbar.