Ergänzende Vertragsbedingungen für happytix
1. Gegenstand und Parteien
1.1 happytix ist ein Modul von myhappy zur Erstellung, Veröffentlichung, Verwaltung und – sofern gebucht – Ticketabwicklung von Veranstaltungen.
1.2 Vertragspartner von Martin Adam – happyfittery ist der jeweilige Veranstalter, nicht automatisch der registrierte myhappy-Nutzer. Veranstalter können Privatpersonen, Vereine, Unternehmen und sonstige Organisationen sein.
1.3 Diese Bedingungen ergänzen die myhappy-Nutzungsbedingungen; der Einzelauftrag konkretisiert die Leistung.
2. Vertretung
2.1 Jede Veranstaltung ist einem Veranstalter zugeordnet. Wer in dessen Namen einen Auftrag abschließt, erklärt, hierfür berechtigt zu sein.
2.2 Die technische Berechtigung zur Eventbearbeitung ist keine rechtliche Vollmacht. happyfittery kann bei begründeten Zweifeln Nachweise verlangen.
2.3 Die elektronische Einholung einer neuen Einzelvollmacht wird derzeit nicht angeboten. Ohne bereits bestehende Vertretungsberechtigung darf kein Vertrag im Namen Dritter geschlossen werden.
3. Vertragsabschluss
3.1 Unveröffentlichte Entwürfe begründen noch keinen entgeltlichen Veranstaltungsauftrag.
3.2 Vor verbindlicher Bestellung werden Veranstalter, handelnde Person, Leistungsumfang, vereinbarte Preisliste und Vertragsbedingungen angezeigt.
3.3 Der Vertrag kommt durch verbindliche Beauftragung und Annahme durch happyfittery zustande. Der Zeitpunkt und die vereinbarten Vertragsstände werden dokumentiert.
3.4 Eine Veröffentlichung kann von sachlich gerechtfertigten Prüfungen abhängig gemacht werden.
4. Leistungen
4.1 Je nach Auftrag: Eventverwaltung, Veröffentlichung, Ticketbestellungen, digitale Tickets, Teilnehmerverwaltung, Einlasskontrolle, Abrechnung und gebuchte Zusatzfunktionen.
4.2 Nicht gebuchte Leistungen sind nicht geschuldet. Veranstaltungen ohne Ticketverkauf sind möglich, soweit angeboten.
5. Pflichten des Veranstalters
5.1 Der Veranstalter ist für Veranstaltung, Genehmigungen, Veranstaltungsinformationen, Sicherheit und Erfüllung der Ansprüche der Teilnehmer verantwortlich.
5.2 Er stellt zutreffende Angaben bereit und meldet wesentliche Änderungen unverzüglich.
5.3 Er besitzt die erforderlichen Rechte an Texten, Bildern und Logos und gestattet deren zweckgebundene Verwendung für die vereinbarte Darstellung und Bewerbung.
6. Ticketverträge
6.1 Tickets werden im Namen und auf Rechnung des Veranstalters verkauft. Der Veranstaltungsvertrag entsteht zwischen Veranstalter und Ticketkäufer; happyfittery ist nicht selbst Veranstalter.
6.2 happyfittery übernimmt die ausdrücklich vereinbarten technischen und administrativen Ticketfunktionen. Eigene gesetzliche Pflichten bleiben unberührt.
6.3 Welche Zahlungsmethoden und Ticketformate verfügbar sind, ergibt sich aus der konkreten Buchungsstrecke.
7. Gebührenstruktur
7.1 Gebühren können je Ticket als Festbetrag, als prozentualer Anteil einer festgelegten Berechnungsgrundlage, als Festpreis für Leistungen oder als Kombination anfallen.
7.2 Die konkreten Preise, Steuern, Bemessungsgrundlagen und Zusatzentgelte stehen ausschließlich in der bei Auftragsschluss vereinbarten, versionierten Preisliste und der Veranstaltungsvereinbarung.
7.3 Es wird vor verbindlicher Beauftragung klar angezeigt, wer welche Gebühr trägt und wann sie entsteht. Nachträgliche Preislistenänderungen gelten nicht automatisch für bestehende Aufträge.
7.4 Gebühren bei Storno, Rückbuchung, Erstattung und Absage: [OFFEN – vor Veröffentlichung verbindlich festlegen; kein automatischer Verweis auf eine später änderbare Preisliste].
8. Zahlungsabwicklung
8.1 Ticketzahlungen werden über die im Buchungsprozess angebotenen Zahlungswege und gegebenenfalls externe Zahlungsdienstleister abgewickelt.
8.2 Umfang und rechtliche Grundlage der Vereinnahmung, Verwaltung und Weiterleitung fremder Gelder sowie Verantwortlichkeiten bei Rückbuchungen: [OFFEN – regulatorisch und vertraglich prüfen].
9. Abrechnung und Auszahlung
9.1 Die Abrechnung weist Ticketerlöse, vereinbarte Gebühren, Rückerstattungen, Rückbuchungen und den Auszahlungsbetrag nachvollziehbar aus.
9.2 Rhythmus und Fälligkeit der Abrechnung und Auszahlung: [OFFEN – verbindlich festlegen].
9.3 Berechtigte Prüfungen und Rückerstattungsansprüche können Auszahlungen im gesetzlich zulässigen Umfang beeinflussen. Gesetzliche Rechte auf Berichtigung bleiben unberührt.
10. Abweichender Zahlungsempfänger
10.1 Soweit unterstützt, kann der Veranstalter einen abweichenden Auszahlungsempfänger benennen, sofern die Anweisung wirksam und zulässig ist.
10.2 Die Benennung ändert nicht automatisch Veranstalter, Vertragspartner oder gesetzlich richtigen Rechnungsempfänger. Nachweise können verlangt werden.
11. Absage, Verlegung und Rückzahlung
11.1 Absagen und wesentliche Änderungen sind unverzüglich mitzuteilen. Der Veranstalter trägt grundsätzlich die Pflichten gegenüber Ticketkäufern.
11.2 happytix unterstützt Rückerstattungen im vereinbarten Umfang. Verfügbare Erlöse können hierfür nach zulässiger Vereinbarung verwendet werden.
11.3 Falls Gelder nicht ausreichen, bleibt die Verantwortung des Veranstalters gegenüber Ticketkäufern bestehen. Verfahren, Finanzierung und Gebühren: [OFFEN – konkretisieren].
12. Einlass und Technik
12.1 Die technische Einlasskontrolle wird nur im gebuchten Umfang bereitgestellt. Endgeräte, Strom und notwendige Verbindung stellt der Veranstalter, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
12.2 Zwingende gesetzliche Ansprüche bei Störungen bleiben unberührt.
13. Datenschutz
13.1 Beide Seiten erfüllen ihre Datenschutzpflichten. Die Rollen für Bestell- und Teilnehmerdaten sind anhand tatsächlicher Prozesse zu bestimmen; soweit erforderlich wird eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung geschlossen.
14. Haftung
14.1 Für die Durchführung der Veranstaltung haftet grundsätzlich der Veranstalter. happyfittery haftet für eigene Pflichtverletzungen nach anwendbarem Recht; zwingende Haftung wird nicht ausgeschlossen.
15. Laufzeit und Beendigung
15.1 Der Einzelauftrag umfasst die vereinbarte Durchführung und Abwicklung einschließlich Abrechnung. Gesetzliche Kündigungs- und Rücktrittsrechte bleiben unberührt.
15.2 Die Beendigung des Kontos einer vertretenden Person beendet nicht automatisch den Veranstaltungsvertrag.
16. Verbraucherrechte
16.1 Handelt der Veranstalter als Verbraucher, gelten die einschlägigen Verbraucherrechte. Über ein etwaiges Widerrufsrecht, Ausnahmen, Folgen eines vorzeitigen Leistungsbeginns und die Ausübung wird vor Vertragsschluss gesondert informiert.
17. Rechtswahl und Schlussregeln
17.1 Es gilt schwedisches Recht, soweit wirksam. Zwingender Verbraucherschutz und gesetzliche Gerichtsstandsregeln bleiben unberührt.
17.2 Individuelle Vereinbarungen gehen vor. Unwirksame Bestimmungen werden durch geltendes Recht ersetzt.